Bauabnahme
Auf eine sachkundige Bauabnahme sollten Sie nicht verzichten!
Die Bauabnahme
Nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke – und vor Bezahlung der Schlußrechnung – sollten die Arbeiten von einer sachkundigen Person abgenommen werden. Evtl. noch fehlende Ausführungen, unvollständig oder falsch ausgeführte Arbeiten sowie technisch nicht korrekte Ausführungen sind für den Bauherren nicht immer leicht zu erkennen. Bei der sachkundigen Abnahme können Ingenieur / Architekt und Bauherr zusammen mit dem Handwerker alle Punkte vor Ort begutachten und das – hoffentlich 🙂 – korrekt ausgeführte Gewerk abnehmen.
Fehlende oder falsche Arbeiten kann der Handwerker innerhalb einer Frist nachbessern.